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Unsere ergänzenden Teilnahmebedingungen
Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992), festgelegt vom Fachverband der österreichischen Reisebüros. Ergänzend bzw. abweichend gelten folgende Bedingungen:
1. Veranstalterhaftung
Die Österreichische Ferienwerk - Ferienhöfe GmbH ist ein vollkonzessioniertes Reisebüro. In der Folge wird nur mehr mit dem Namen ÖFW Bezug genommen.
young austria - Österreichs Erlebnisgästehäuser GmbH fungiert als Buchungsstelle für alle Camps: English Action Camp, Diätcamp, Deutschcamp, Lerncamp, Reit- und Pferdecamp, Multi Activity Camp und Moviecamp.
Veranstalter des Lerncamps ist die Bildungsmanagement GmbH, Mariahilferstraße 103, 1060 Wien.
ÖFW haftet nicht für Beeinträchtigungen und Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.: Ausflüge und Besichtigungen, Zusatzangebote, diverse Sportprogramme, usw.). Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass ÖFW, soweit im Pauschalarrangement Bahn- und Busleistungen enthalten sind, auch nicht als Veranstalter auftritt. Diese Leistungen sind eigenverantwortlich von den Transportgesellschaften organisiert und veranstaltet und werden von uns lediglich vermittelt.
Zum Schutze vor den Folgen selbstverschuldeter Schäden und solcher gegenüber dritten Personen empfehlen wir eine private Unfallversicherung. Eine Haftpflichtversicherung ist unbedingt Voraussetzung für jeden Teilnehmer.
2. Mindestteilnehmerzahl
Sind wir aus unvorhersehbaren Gründen gezwungen die Reise abzusagen (zum Beispiel durch Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl 20, Bahnreisen 12), so können wir weder Ersatz noch Entschädigung leisten. In diesem Falle erhalten Sie aber selbstverständlich die bereits an uns bezahlten Beträge zurück. Bis 6 Wochen vor der Abreise beansprucht ÖFW das Rücktrittsrecht für sich. Später als 6 Wochen vor Reiseantritt erfolgt ein Rücktritt von ÖFW nicht. ÖFW behält sich das Recht vor, bis 6 Wochen vor Anreise den im Katalog ausgeschriebenen Standort zu wechseln und das jeweilige Camp an einem gleichwertigen alternativen Standort zu veranstalten.
3. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. ÖFW behält sich das Recht vor, Preisänderungen, die sich ihrem Einflussbereich entziehen, geltend zu machen (Rücktrittsregeln lt. Pkt. 8.1. ARB 1992). Änderungen bzw. Austausch von Programminhalten behalten wir uns vor.
Unsere Betreuer und Leiter haften nicht für eventuelle ordnungswidrige, unerlaubte Einzelaktionen der Camp-Teilnehmer. Im eintretenden Fall wird die Haftung vom Betreuer und Leiter nicht übernommen. Der Ausschluss eines Teilnehmers kann erfolgen, wenn bei der Anmeldung eine ansteckende oder sonstige schwerwiegende Krankheit sowie ein Handicap, welches an der Teilnahme am täglichen Programm hindert, verschwiegen wird, im Falle unsittlichen Verhaltens, strafbarer Handlungen oder sonstigen Verhaltens, für welches vom Betreuer die Verantwortung nicht übernommen werden kann. Bei Ausschluss kann keine Rückerstattung des Reisepreises erfolgen.
Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen vom ÖFW unter folgenden Voraussetzungen abgesichert. Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise. Die Anzahlung beträgt 10% des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt nicht früher als zwei Wochen vor Reiseantritt. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert.
4. Anmeldung und Bestätigung
Sie ist für uns verbindlich, sobald eine Anzahlung von 10% des Reisepreises bei uns eingelangt ist. Sie erhalten mit der Reisebestätigung die Zahlungstermine und einen Sicherungsschein. Die Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises ist zwei Wochen nach Anmeldung fällig. Die Restzahlung ist bei Übermittlung der Reiseunterlagen zu leisten, nicht früher als 2 Wochen vor Reiseantritt. Die Zahlung muss spesenfrei an uns erfolgen!
Umbuchungswünsche des Kunden werden gegen eine Gebühr von € 25,- berücksichtigt, Anzahlungen verfallen nicht.
Die Reiseunterlagen (Wegbeschreibung, Informationen zur betreuten Bahnreise, Notfallkarte etc.) übersenden wir Ihnen ca. 2 Wochen vor Reisebeginn per Post an die Rechnungsadresse. Sollte bei Campbeginn die gesamte Zahlung noch nicht eingelangt sein bzw. kein Bankbeleg oder Aviso über die getätigte Zahlung vorliegen, können wir Ihr Kind leider nicht teilnehmen lassen.
Als Buchungsgebühr gelten € 15,00 pro Person als vereinbart.
Für das Diätcamp "Fun-in-X-Large" benötigen wir eine Arztbestätigung, um auf mögliche Einschränkungen der Teilnehmer eingehen zu können. EIne Vorlage erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung bzw. mit den Reiseunterlagen.
5. Ermäßigung
Bei dem Geschwister und Freunderabatt muss das erste Kind voll zahlen – das zweite und jedes weitere Kind bekommt 10% auf den Camppreis. Wir bitten Sie, auf der Anmeldung zu vermerken, dass Sie mehrere Geschwister anmelden. Bitte senden Sie alle Anmeldungen gleichzeitig an unser Büro.
Pro Teilnehmer ist nur 1 Rabatt möglich. Somit kann der Geschwisterrabatt nicht mit einem Partnerrabatt kombiniert werden.
6. Verlängerung
Bei einer Verlängerung des Camp-Aufenthaltes ist der Zahlungseingang für die Verlängerung am Wechseltag nachzuweisen, andernfalls können wir die Buchung nicht akzeptieren und müssen auf Kosten der Eltern eine vorzeitige Rückreise veranlassen.
7. Stornierungen
Ergänzend zu den Stornogebühren laut Pkt. 7.1.c. ARB 1992, müssen wir bei Nicht-Anreise (No Show) eine Stornogebühr von 100% berechnen. Eine Stornierung muss uns schriftlich per Einschreiben mitgeteilt werden.
8. Frühzeitiger Abbruch einer gebuchten Leistung
Sollte ein frühzeitiger Abbruch des Aufenthaltes durch einen Teilnehmer wegen Krankheit oder aus Gründen, die sich dem Einflussbereich des Veranstalters entziehen, z.B. Ausschluss aus disziplinären Gründen, Heimweh, notwendig sein, kann keine Rückerstattung erfolgen. Die Heimreise muss auf Kosten und Verantwortung der Erziehungsberechtigten erfolgen.
9. Bildmaterial
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden, dass Bildmaterial, das während der Sommercamps produziert wird, für Werbezwecke verwendet wird.
10. Reklamation
(ergänzend zu Pkt. 5.3. ARB 1992) Sollte der Teilnehmer mit den angebotenen Leistungen nicht einverstanden oder unzufrieden sein, ist eine Meldung beim zuständigen Betreuer unerlässlich. Bitte teilen Sie das Ihrem Kind mit!
11. Gerichtsstand
Salzburg/Österreich
Veranstalter: Österreichisches Ferienwerk - Ferienhöfe GmbH Gerichtsstand Salzburg Alpenstraße 108a 5020 Salzburg Österreich Vollkonzessioniertes Reisebüro Reiseveranstalter Verzeichnis BMWA: Eintragungsnummer 1999/0017 Insolvenzversicherung gemäß EU-Pauschalreiserichtlinie Garantienummer: 362003
Veranstalter des Lerncamps: Lernquadrat - Bildungsmanagement GmbH Mariahilferstraße 103 1060 Wien
Veranstalter der Zusatzangebote: Rafting: Crocodile Sports Karl-Reisenbichler-Straße 20 5020 Salzburg
Oberlader Adventure Franz Oberlader Steinergasse 9 5700 Zell am See
BAC - Best Adventure Company Hauptplatz 96 8965 Bruggern
Canyoning, Kajak, Hochseilgarten, Adventurepark: Alpincenter Steiner Wolfgang und Petra Steiner Feuersang 149 5542 Flachau
Waldhochseilgarten: Alpinschule Maria Alm Markus Hirnböck Gasteg 10 5761 Maria Alm
Bogenschießen und Zorbing: Fun & Pro Ski- und Snowboardschule Feuersang 340 5542 Flachau
Flying Fox, Indoor-Sportklettern Smarty Sports Sagmeister Martin Skizentrum Mauterndorf 5570 Mauterndorf
Mountaincart Segway Flachau, Schwarzenbacher GmbH Unterberggasse 318 5542 Flachau
Hier können Sie sich die Teilnahmebedingungen sowie die Allgemeinen Reisebedingungen downloaden.
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